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   VG Aachen, 10.11.1999 - 6 K 3000/97   

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VG Aachen, 10.11.1999 - 6 K 3000/97 (https://dejure.org/1999,56570)
VG Aachen, Entscheidung vom 10.11.1999 - 6 K 3000/97 (https://dejure.org/1999,56570)
VG Aachen, Entscheidung vom 10. November 1999 - 6 K 3000/97 (https://dejure.org/1999,56570)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

    Denn nach den für die Haftung des so genannten "Anscheinsstörers" für Kosten der Gefahrenabwehr entwickelten Grundsätzen, vgl. dazu Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 -, Amtliche Entscheidungssammlung in Zivilsachen 126, 279 ff; siehe darüber hinaus auch das Urteil der Kammer vom 10. November 1998 - 6 K 3000/97 -, bestätigt durch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 -, besteht für ihn nach einer Inanspruchnahme als "Anscheinseigentümer" auf der "Primärebene" im Falle der tatsächlichen Heranziehung zur Kostentragung immer noch die Möglichkeit, im einem eventuell nachfolgenden Streit um die Kosten - auf der so genannten "Sekundärebene" - den Beweis zu führen, dass er objektiv zu Unrecht als (früherer) Grundstückseigentümer zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet wurde, dass er für den Anschein, er sei Eigentümer, nicht verantwortlich war und dass er deshalb auch nicht für die Kosten aufzukommen habe.
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - , BGHZ 126, 279 ff.; siehe darüber hinaus auch das Urteil der Kammer vom 10. November 1998 - 6 K 3000/97 - , bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 - .
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    Denn nach den für die Haftung des so genannten "Anscheinsstörers" für Kosten der Gefahrenabwehr entwickelten Grundsätzen, vgl. dazu Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - , Amtliche Entscheidungssammlung in Zivilsachen 126, 279 ff; siehe darüber hinaus auch das Urteil der Kammer vom 10. November 1998 - 6 K 3000/97 - , bestätigt durch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 - , besteht für ihn nach einer Inanspruchnahme als "Anscheinseigentümer" auf der "Primärebene" im Falle der tatsächlichen Heranziehung zur Kostentragung immer noch die Möglichkeit, im einem eventuell nachfolgenden Streit um die Kosten - auf der so genannten "Sekundärebene" - den Beweis zu führen, dass er objektiv zu Unrecht als (früherer) Grundstückseigentümer zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet wurde, dass er für den Anschein, er sei Eigentümer, nicht verantwortlich war und dass er deshalb auch nicht für die Kosten aufzukommen habe.
  • VG Aachen, 12.03.2012 - 6 K 372/11

    Keine Abschleppkosten bei witterungsbedingter Nichterkennbarkeit einer die

    Jedenfalls wäre nach den eingangs dargelegten Grundsätzen eine Belastung der Klägerin mit den Kosten der Abschleppmaßnahme vor diesem Hintergrund aber unverhältnismäßig, vgl. zur Frage der Kostenbelastung eines Fahrzeugführers in Fällen, in denen die Gefahr (der Verkehrsverstoß) erst nach Abstellen des Fahrzeuges entstanden ist: VG Aachen, Urteil vom 10. November 1999 - 6 K 3000/97 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 -, .
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